Die nachfolgenden Texte erschienen im Oktober 2002 ganzseitig im Mitteilungsblatt Esslingen-Zell, wohl als Antwort auf unseren Fragenkatalog vom November 2000.

Unser Komentar dazu: so geht man nicht mit den berechtigten Anliegen und Sorgen der Zeller Bürger um!

Mitteilungsblatt 10. Oktober 2002

Während der Podiumsdiskussion im Ev. Gemeindehaus zum Thema "Egert" wurde zugesagt" die Antworten auf den Fragenkatalog des Arbeitskreises "Kein Neubaugebiet Zeller Egert"' im Gemeindeblatt zu veröffentlichen" auch wenn schon ein großer Teil dieser Fragen in öffentlichen Sitzungen oder bei sonstigen Anlässen beantwortet wurde.

Teil 1: Verkehr

1.1 Fahrzeugverkehr

    Wie soll die Entwertung des Zeller Ortskerns verhindert werden? Wer wird in Zukunft noch in Zell einkaufen" wenn keine Parkmöglichkeiten im Geschäftszentrum Bachstraße zur Verfügung stehen?

    Wir sehen die Möglichkeit einer Aufwertung des Geschäftszentrums Bachstraße durch die mögliche Neugestaltung. Der jetzige Zustand führt mehr und mehr zu einer Entwertung dieses Gebietes. Nach unserer Meinung gehört zu einem Geschäftszentrum nicht nur ein ansprechendes Umfeld, sondern auch ein attraktives Angebot in den einzelnen Geschäften. Nach der anstehenden Planung soll die Zahl der Parkplätze nicht verringert werden, im Gegenteil, eine größere Anzahl wird angestrebt.
     

    Wie soll verhindert werden, dass die Kirchstraße zur Rennstrecke wird?
    Die Einengung am Ev. Gemeindehaus stellt einen natürlichen Engpass dar. Die im oberen Bereich der Kirchstraße jetzt schon vorhandene Ausbaubreite von 5,50 Meter lässt die befürchtete Rennstrecke nicht zu. Zudem liegt auch die Kirchstraße in der 30km-Zone.
     

    Wie wird die Grenze für das den Anwohnern der Erschließungsstraße(n) Zumutbare in Bezug auf die Verkehrsbelastung gezogen?
    Die ursprünglich auf mindestens 200 Wohneinheiten vorgesehene Bebauung wurde auf ca. 100 Wohneinheiten verringert.

Orginalfrage: Wo wird die Grenze für das den Anwohnern der Erschließungsstrasse(n) Zumutbare in Bezug auf die Verkehrsbelastung gezogen?

    Wo werden Parkmöglichkeiten für Berufspendier geschaffen, damit diese ihr Auto im Tal abstellen und öffentliche Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zur Arbeit nutzen können?
    Wegen der schon seit Jahren vorgesehenen Park-and-Ride-Plätze sind schon Verhandlungen mit der Bahn aufgenommen worden, mit der Vorgabe, dass diese Parkplätze zumindest zeitgleich mit der Bebauung Egert realisiert werden sollen.
     

    Wo können Besucher der Kirche und des Friedhofes bei Veranstaltungen parken?
    Es bestehen Überlegungen, in der Friedhofstraße zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen. Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Überlegungen weiter zu verfolgen.

 

Mitteilungsblatt 17. Oktober 2002
Teil 2

1.2 Fußgängerverkehr

    Wie wird die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet?
    Der bestehende Ausbauplan bringt für die Kirchstraße einen durchgehend gesicherten Gehweg. Zudem sollen die Fußwege zwischen Wilhelmstraße und Kirchstraße bzw. Erich-Kenner-Platz und Kirchstraße verbessert werden, damit ein besserer Anschluss an die Hauptstraße gegeben ist.
     

    Wie kommen gebrechliche oder behinderte Besucher in Zukunft in die Kirche?
    Die vorgesehene Planung der Evangelischen Kirche wird durch den Straßenausbau nicht tangiert. Wir haben seit Kenntnis der Umbauplanung des Ev. Gemeindehauses dafür geworben, dass der Behindertenzugang einer anderen Planung zugeführt wird.

1.3 Allgemein

    Warum enthalten die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten keinerlei Bewertungsschwerpunkte hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung?
    Diese Frage war in der Ausschreibung des Wettbewerbes nicht vorgesehen. Der Ortschaftsrat hat daher in der Sitzung am 14.09.2000 den Antrag gestellt: Die Verkehrs- und Erschließungsplanung soll parallel zum laufenden "Wettbewerb Egert", nach erneuter Beratung im Ortschaftsrat und ATU, zusätzlich extern vergeben werden, um somit den eigenen Verkehrsplanern neue Ansätze zur Problemlösung zu eröffnen.

 

Mitteilungsblatt 24. Oktober 2002
Teil 3: Allgemeines

3.1 Baugesetzbuch zu Splittersiedlungen

    Wie soll sichergestellt werden, dass sich eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange nach § 35, Absatz 3.. Punkt 7 (Splittersiedlung) nicht ergibt, die der Genehmigungsfähigkeit des Baugebietes entgegenstehen?
    Der vorgesehene Bebauungsplan unterliegt der Genehmigung durch das Regierungspräsidium, in diesem Rahmen wird auch dieser Punkt sehr kritisch geprüft werden.

3.2 Nahversorgung

    Was unternimmt die Stadt, damit auch zukünftig die Nahversorgung der Zeller Bevölkerung gewährleistet ist?
    In Zukunft sollen die vorgesehenen Tiefgargagenplätze und ebenerdigen Parkplätze, die für die Gewerbeeinheiten eingeplant waren, auch der Öffentlichkeit, d.h. der Kundschaft, zugänglich gemacht werden.

3.3 Veranstaltungen

    Werden auch zukünftig die traditionellen Veranstaltungen (z. B. Nikolausmarkt) der ortsansässigen Institutionen in der Zeller Bachstraße möglich sein?
    Diese Möglichkeit wird auch künftig gegeben sein.

 

Mitteilungsblatt 30. Oktober 2002
Teil 4

Teil 2: Ökologie

Durch das geplante Neubaugebiet gehen wertvolle Freiflächen dauerhaft verloren. Wieso gelten die bereits im Umweltbericht der Stadt Esslingen 198711988 festgestellten Nachteile einer Besiedlung heute nicht mehr?
Das ca. 5,3 Hektar große Gelände ist seit 1984 im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche rechtskräftig ausgewiesen und wird heute als landwirtschaftliche Fläche genutzt - am südlichen Rand entlang der Straße Im Egert besteht schon lange eine einzelne Reihe von 6 Wohngebäuden.

Gemäß den Vorgaben des Regionalplanes soll bei der Bauflächeninanspruchnahme zunächst auf die in den Bauleitplänen der Gemeinden bereits ausgewiesenen Flächen, sowie auf die im Siedlungsbestand nutzbaren Flächenreserven zurückgegriffen werden und bei allen Neubebauungen ist eine angemessene hohe Siedlungsdichte festzulegen!

ökologische, ökonomische und soziale Aufgaben müssen aufgegriffen werden. Nur ein Bauplatzangebot für Esslinger Familien vor Ort kann eine Abwanderung in den ländlichen Raum und die damit erzwungene Mobilität verhindern. Geschieht nichts, wird sich jedenfalls durch die spezifische demographischen Faktoren und durch die großräumigen wie auch durch die kleinräumigen Wanderbewegungen die Struktur der Bevölkerung in Esslingen deutlich verändern:

- die Anzahl der Kinder und Jugendlichen nimmt ab

- die Anzahl der Erwachsenen und alten Menschen nimmt zu

- durch kleinräumige Abwanderungen (in das Umland) nehmen die Familien mit Kindern unter 18 Jahren ab, während gleichzeitig der Ausländeranteil in Esslingen wächst.

Den Eingriff in die Natur gleicht die Stadt Esslingen so aus wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird dargestellt, dass diese Baupolitik auch ökologisch zu verantworten ist, dazu gehört der Wärmeschutz, maßvolle Versiegelung, regenerative Energieformen, die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes, die Klärung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des unvermeidlichen Eingriffs in den Naturhaushalt und die folglich notwendigen Maßnahmen zu deren Ausgleich.

Beachtet werden auch weitere ökologische Rahmenbedingungen wie Regenwasserrückhaltung, Kaltluftabfluss und Luftaustausch bei Schwachwindwetterlage; diese sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Einen hohen Stellenwert wird die Zielsetzung eines sparsamen und effizienten Energieeinsatz haben. Das Ziel einer möglichst hohen CO-Minderung wird durch den Einsatz von Passivhäusern in Verbindung mit einem BHKW am besten erreicht.

Auswirkungen auf Landschaftsschutzgebiete

Ein Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet muss immer gut begründet werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zudem vorgeschrieben, dass die Eingriffe erfasst und bewertet werden müssen, daran anzuschließen ist ein Katalog von Maßnahmen, wie die Eingriffe ausgeglichen werden können. Im Bebauungsplan muss dies eindeutig festgelegt werden. Die Erfassung und Bilanzierung der Eingriffe erfolgt im Anhörungsverfahren.

 

Unbeantwortet blieb:

    Wann wird von der Stadt ein detailliertes Verkehrsgutachten erstellt, um fundierte Entscheidungen des Gemeinderates zu ermöglichen?
    Die bisherigen Aussagen zur erwarteten Verkehrsbelastung in der Bach- und Kirchstraße beruhen lediglich auf  groben Schätzungen. Die durch das Baugebiet zu erwartenden, gravierenden Auswirkungen rechtfertigen ein solches Gutachten.
     

    Ist eine nachhaltige Nutzung endlicher Ressourcen heute nicht mehr nötig?
    Auszug aus dem Umweltbericht (Bestandsaufnahme, Kap. 5.1): Vorrangiges Ziel muß die Bemühung bleiben, der fortschreitenden Landschaftszerstörung durch Überbauung Einhalt zu gebieten. Dazu ist Voraussetzung, daß der "Bedarf" an Wohnungsfläche oder Verkehrsfläche viel entschiedener als bisher als eine zu hinterfragende, nicht als eine zu befriedigende Größe betrachtet wird" (VALENTIEN, 1981). ..."Im Egert" ist auf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Fläche die Bebauung einer Kuppenlage vorgesehen. Die unmittelbare Nähe zum Forstbachtal und der Blickbezug zum Schurwald macht das Gebiet für Erholungssuchende bedeutsam. Bebauung und notwendiger Straßenausbau würden den Raum entwerten und den Erholungsdruck erhöhen.