Die nachfolgenden Texte erschienen im Oktober 2002 ganzseitig im Mitteilungsblatt Esslingen-Zell, wohl als Antwort auf unseren Fragenkatalog vom November 2000. Unser Komentar dazu: so geht man nicht mit den berechtigten Anliegen und Sorgen der Zeller Bürger um! Mitteilungsblatt 10. Oktober 2002 Während der Podiumsdiskussion im Ev. Gemeindehaus zum Thema "Egert" wurde zugesagt" die Antworten auf den Fragenkatalog des Arbeitskreises "Kein Neubaugebiet Zeller Egert"' im Gemeindeblatt zu veröffentlichen" auch wenn schon ein großer Teil dieser Fragen in öffentlichen Sitzungen oder bei sonstigen Anlässen beantwortet wurde. Teil 1: Verkehr 1.1 Fahrzeugverkehr Wie soll die Entwertung des Zeller Ortskerns verhindert werden? Wer wird in Zukunft noch in Zell einkaufen" wenn keine Parkmöglichkeiten im Geschäftszentrum Bachstraße zur Verfügung
stehen? Wie soll verhindert werden, dass die Kirchstraße zur Rennstrecke wird? Wie wird die Grenze für das den Anwohnern der Erschließungsstraße(n) Zumutbare in Bezug auf die Verkehrsbelastung gezogen? Orginalfrage: Wo wird die Grenze für das den Anwohnern der Erschließungsstrasse(n) Zumutbare in Bezug auf die Verkehrsbelastung gezogen? Wo werden Parkmöglichkeiten für Berufspendier geschaffen, damit diese ihr Auto im Tal abstellen und öffentliche Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zur Arbeit nutzen können? Wo können Besucher der Kirche und des Friedhofes bei Veranstaltungen parken?
Mitteilungsblatt 17. Oktober 2002 1.2 Fußgängerverkehr Wie wird die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet? Wie kommen gebrechliche oder behinderte Besucher in Zukunft in die Kirche? 1.3 Allgemein Warum enthalten die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten keinerlei Bewertungsschwerpunkte hinsichtlich der verkehrstechnischen Erschließung?
Mitteilungsblatt 24. Oktober 2002 3.1 Baugesetzbuch zu Splittersiedlungen Wie soll sichergestellt werden, dass sich eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange nach § 35, Absatz 3.. Punkt 7 (Splittersiedlung) nicht ergibt, die der Genehmigungsfähigkeit des
Baugebietes entgegenstehen? 3.2 Nahversorgung Was unternimmt die Stadt, damit auch zukünftig die Nahversorgung der Zeller Bevölkerung gewährleistet ist? 3.3 Veranstaltungen Werden auch zukünftig die traditionellen Veranstaltungen (z. B. Nikolausmarkt) der ortsansässigen Institutionen in der Zeller Bachstraße möglich sein?
Mitteilungsblatt 30. Oktober 2002 Teil 2: Ökologie Durch das geplante Neubaugebiet gehen wertvolle Freiflächen dauerhaft verloren. Wieso gelten die bereits im Umweltbericht der Stadt Esslingen 198711988 festgestellten Nachteile einer Besiedlung
heute nicht mehr? Gemäß den Vorgaben des Regionalplanes soll bei der Bauflächeninanspruchnahme zunächst auf die in den Bauleitplänen der Gemeinden bereits ausgewiesenen Flächen, sowie auf die im Siedlungsbestand nutzbaren Flächenreserven zurückgegriffen werden und bei allen Neubebauungen ist eine angemessene hohe Siedlungsdichte festzulegen! ökologische, ökonomische und soziale Aufgaben müssen aufgegriffen werden. Nur ein Bauplatzangebot für Esslinger Familien vor Ort kann eine Abwanderung in den ländlichen Raum und die damit erzwungene Mobilität verhindern. Geschieht nichts, wird sich jedenfalls durch die spezifische demographischen Faktoren und durch die großräumigen wie auch durch die kleinräumigen Wanderbewegungen die Struktur der Bevölkerung in Esslingen deutlich verändern: - die Anzahl der Kinder und Jugendlichen nimmt ab - die Anzahl der Erwachsenen und alten Menschen nimmt zu - durch kleinräumige Abwanderungen (in das Umland) nehmen die Familien mit Kindern unter 18 Jahren ab, während gleichzeitig der Ausländeranteil in Esslingen wächst. Den Eingriff in die Natur gleicht die Stadt Esslingen so aus wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird dargestellt, dass diese Baupolitik auch ökologisch zu verantworten ist, dazu gehört der Wärmeschutz, maßvolle Versiegelung, regenerative Energieformen, die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes, die Klärung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des unvermeidlichen Eingriffs in den Naturhaushalt und die folglich notwendigen Maßnahmen zu deren Ausgleich. Beachtet werden auch weitere ökologische Rahmenbedingungen wie Regenwasserrückhaltung, Kaltluftabfluss und Luftaustausch bei Schwachwindwetterlage; diese sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Einen hohen Stellenwert wird die Zielsetzung eines sparsamen und effizienten Energieeinsatz haben. Das Ziel einer möglichst hohen CO-Minderung wird durch den Einsatz von Passivhäusern in Verbindung mit einem BHKW am besten erreicht. Auswirkungen auf Landschaftsschutzgebiete Ein Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet muss immer gut begründet werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zudem vorgeschrieben, dass die Eingriffe erfasst und bewertet werden müssen, daran anzuschließen ist ein Katalog von Maßnahmen, wie die Eingriffe ausgeglichen werden können. Im Bebauungsplan muss dies eindeutig festgelegt werden. Die Erfassung und Bilanzierung der Eingriffe erfolgt im Anhörungsverfahren.
Unbeantwortet blieb: Wann wird von der Stadt ein detailliertes Verkehrsgutachten erstellt, um fundierte Entscheidungen des Gemeinderates zu ermöglichen? Ist eine nachhaltige Nutzung endlicher Ressourcen heute nicht mehr nötig? |